Unter Daten Datenschutz im Benutzermenü sehen Sie, welchen Fassungen unserer AGB und unserer Datenschutzerklärung Sie zugestimmt haben — mit Zeitpunkt und, sofern ermittelbar, der IP-Adresse.
Warum wir das speichern
Wer AGB verwendet, muss im Streitfall belegen können, dass sie überhaupt Vertragsbestandteil geworden sind (§ 305 BGB). Ein Hinweistext neben dem Registrieren-Knopf allein lässt sich später nicht mehr nachweisen. Deshalb halten wir bei jeder Zustimmung fest, welche Fassung galt und wann sie erteilt wurde.
Umgekehrt gilt: Was über Sie gespeichert ist, dürfen Sie sehen. Deshalb steht der Nachweis in Ihrem Konto und nicht nur in unserer Datenbank.
Frühere Fassungen nachlesen
Jede Zustimmung verlinkt auf genau den Text, dem Sie zugestimmt haben. Ändern wir den Wortlaut, bleibt die alte Fassung unter ihrer eigenen Adresse erreichbar — ein Datum ohne nachlesbaren Text wäre als Nachweis wertlos.
Alle Fassungen finden Sie auch direkt unter agb/fassungen und datenschutz/fassungen.
Konten, die vor Einführung dieses Nachweises angelegt wurden, haben keine Einträge. Es gelten die jeweils veröffentlichten Fassungen.
Was beim Löschen passiert
Der Nachweis gehört zu Ihrem Konto und wird mit ihm gelöscht. Das ist gewollt: Mit dem Konto endet auch der Vertrag, für den er geführt wurde. Wenn Sie ihn behalten möchten, laden Sie vorher Ihr Datenarchiv herunter — er ist dort enthalten.